• Kfz-Sachverständiger
  • seit 2006

Wertminderung nach Unfall.

Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug oft an Wert, selbst nach fachgerechter Reparatur. Wir berechnen diese Wertminderung nach Unfall in Ihrem Gutachten, damit Sie den Minderwert gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Antwort i. d. R. in wenigen MinutenSchaden melden — kostenlos & unverbindlichEin Foto genügt. Wir übernehmen die komplette Abwicklung.

Übermittlung per E-Mail — keine Speicherung auf dieser Website. Oder 0172 10 36 499 anrufen.

Was Wertminderung bedeutet

01

Als Wertminderung bezeichnet man den geringeren Wert, den der Markt einer beschädigten und reparierten Sache beimisst. Ein reparierter Unfallwagen hat auf dem Gebrauchtwagenmarkt in der Regel einen geringeren Wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Wertverlust spielt vor allem bei der Regulierung von Kfz-Unfallschäden eine Rolle und lässt sich im Gutachten konkret beziffern.

Man unterscheidet zwei Arten. Die merkantile Wertminderung entsteht, weil ein potenzieller Käufer wegen des Verdachts verborgener Mängel oder aus Sorge um Spätfolgen einen Abschlag vom Kaufpreis verlangen kann. Vom technischen Minderwert spricht man, wenn auch eine fachgerecht durchgeführte Reparatur den Schaden nicht vollständig beseitigt. Nach § 249 Abs. 1 BGB hat der Schädiger den Schaden durch fachgerechte Reparatur zu beseitigen, doch selbst dann kann ein Minderwert bestehen bleiben.

So taucht sie im Gutachten auf

02

In unserem Gutachten wird die merkantile Wertminderung berechnet und beziffert. Die Schätzung des Minderwerts erfolgt dabei meist rechnerunterstützt. Nach § 251 BGB kann der Minderwert durch einen Zuschlag zu den Reparaturkosten ausgeglichen werden. So steht der Wertverlust am Ende als bezifferte Position in Ihrem Gutachten und bleibt bei der Regulierung nicht unberücksichtigt.

Mit dem Gutachten in der Hand können Sie die Wertminderung gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den Kfz-Gutachter, das Gutachten ist für Sie damit im Normalfall kostenfrei. Wir dokumentieren den Schaden dazu mit Foto- und Videodokumentation und erstellen eine detaillierte Reparaturkostenanalyse inklusive Wertminderung.

Alter und Schadenumfang

03

Ob eine Wertminderung in Betracht kommt und wie hoch sie ausfällt, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Schadensumfang und vom Fahrzeugalter ab. Bei älteren, länger im Betrieb stehenden Fahrzeugen erwartet der durchschnittliche Käufer nicht mehr, dass sie vorschadensfrei sind. Das Misstrauen potenzieller Käufer ist dann nicht mehr gegeben, und eine merkantile Wertminderung spielt oft keine oder nur eine geringe Rolle.

Nutzungsausfall im Überblick

04

Neben der Wertminderung kann nach einem Verkehrsunfall auch ein Nutzungsausfall entstehen, also der vorübergehende Verlust der Fahrzeugnutzung. Eine Nutzungsausfallentschädigung ist nach deutscher Rechtsprechung möglich, wenn ein Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung betroffen ist und Nutzungswille sowie Nutzungsmöglichkeit vorliegen. Auch dieser Posten wird in unserem Unfallgutachten aufgeführt, zusammen mit Reparaturkosten und Wertminderung.

Häufige Fragen

FAQ

Bei der merkantilen Wertminderung drückt das Misstrauen potenzieller Käufer den Preis, obwohl das Fahrzeug repariert ist. Beim technischen Minderwert bleibt dagegen auch nach fachgerechter Reparatur ein Rest des Schadens bestehen. Kurz gesagt, das eine ist ein Abschlag am Markt, das andere ein nicht ganz beseitigter Schaden.

Das übernehmen wir bei My Car Expert 24. Inhaber Ilker Öden ist Kfz-Sachverständiger, wir arbeiten unabhängig und herstellerneutral, allein im Interesse des Auftraggebers. Wir begutachten Pkw, Lkw, Motorräder, Oldtimer und Nutzfahrzeuge und berechnen den Minderwert direkt im Gutachten, sodass Sie ihn gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Meist spielt sie dann kaum noch eine Rolle. Von älteren, länger im Betrieb stehenden Fahrzeugen erwartet der durchschnittliche Käufer nicht mehr, dass sie vorschadensfrei sind, das Misstrauen der Käufer entfällt. Ob in Ihrem Fall ein Minderwert anzusetzen ist, hängt von Schadensumfang und Fahrzeugalter ab und wird im Gutachten beziffert.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall vorübergehend nicht nutzen können, spricht man von Nutzungsausfall, der Hauptfall ist ein Kraftfahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Eine Entschädigung kommt nach deutscher Rechtsprechung in Betracht, wenn ein Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung betroffen ist und Nutzungswille sowie Nutzungsmöglichkeit vorliegen.

Kostenlose Erstberatung

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Schlosserstr. 67
73765 Neuhausen auf den Fildern

Würmstraße 40
71065 Sindelfingen

Deutschlandweit aktiv · info@mycarexpert24.de

Rückruf anfordernWir melden uns schnellstmöglich.
Schaden melden
AnrufenWhatsApp