FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Häufig gestellte Fragen
Warum brauche ich ein Kfz-Unfallgutachten?
Ein Kfz-Unfallgutachten stellt sicher, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug professionell erfasst und bewertet wird. Unsere erfahrenen Sachverständigen analysieren den Unfallhergang und erstellen ein rechtssicheres Gutachten. Damit können Sie Ihre Schadensansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Das Gutachten dient der Ermittlung der Reparaturkosten, einer möglichen Wertminderung und etwaiger Folgekosten, z. B. durch Nutzungsausfall.
Wie lange habe ich Zeit, ein Gutachten erstellen zu lassen?
Es ist ratsam, den Schaden so schnell wie möglich der Versicherung zu melden. In der Regel haben Unfallverursacher maximal 7 Tage Zeit, einen Schaden an ihre Versicherung zu melden. Geschädigte haben oft bis zu 2 Wochen Zeit, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung einzureichen. Ein professionelles Gutachten erleichtert und beschleunigt den Prozess.
Welche Unterlagen werden für ein Kfz-Gutachten benötigt?
Damit wir eine präzise Schadensbewertung durchführen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Falls vorhanden: Unfallbericht mit Fotos und Skizzen
- Kfz-Kennzeichen des Unfallverursachers
- Datum und ggf. Uhrzeit des Unfalls
- Name und Anschrift der gegnerischen Versicherung
- Falls bekannt: Schadennummer der Versicherung
- Hinweise zu Vor- und Altschäden
- Wartungs- oder Scheckheft
Wie lange dauert die Begutachtung?
Die Schadensbegutachtung nimmt in der Regel 15 bis 30 Minuten in Anspruch, abhängig vom Umfang des Schadens.
Wie wird ein Kfz-Gutachten erstellt?
Unsere Sachverständigen analysieren den Schaden und rekonstruieren den Unfallhergang. Wir dokumentieren alles mit Fotos und Videos und erstellen eine unabhängige Beweissicherung. Das fertige Gutachten dient als Basis für Ihre Schadensregulierung.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, statt das Fahrzeug reparieren zu lassen?
Ja! Laut § 249 BGB können Sie sich die Schadenssumme in Form einer fiktiven Abrechnung auszahlen lassen. Das bedeutet, dass Sie das Geld für den Schaden erhalten, auch wenn Sie die Reparatur nicht durchführen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht erstattet wird.
Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Wir empfehlen grundsätzlich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu minimieren oder ganz zu verweigern. Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten für Sie!
Was passiert, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht?
Falls der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung durch die Verkehrsopferhilfe beantragen. Ein Kfz-Gutachten kann helfen, den Schaden zu dokumentieren und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Vollgutachten?
Ein Kurzgutachten wird meist bei kleineren Schäden erstellt und dient als einfache Schadensbewertung für die Versicherung. Ein Vollgutachten hingegen beinhaltet eine detaillierte Analyse und Beweissicherung, die besonders bei größeren Schäden notwendig ist.
Kann ich auch bei einem Kaskoschaden einen eigenen Gutachter beauftragen?
Bei einem Kaskoschaden (Teilkasko oder Vollkasko) haben Sie nicht automatisch das Recht auf einen freien Gutachter. In der Regel bestimmt die eigene Versicherung den Sachverständigen. Dennoch können Sie sich unabhängig beraten lassen.
Was ist eine Wertminderung und wie wird sie berechnet?
Nach einem Unfall verliert ein Fahrzeug oft an Wert, selbst nach einer fachgerechten Reparatur. Diese sogenannte Wertminderung wird im Gutachten berücksichtigt und kann gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.