- Kfz-Sachverständiger
- seit 2006
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Was ein Kfz-Gutachten kostet, hängt vor allem davon ab, wer die Rechnung übernimmt. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung, bei einer freiwilligen Bewertung nennen wir Ihnen den Preis auf Anfrage.
Wer zahlt nach einem Unfall?
Wenn jemand anders Ihren Unfall verschuldet hat, spricht man von einem Haftpflichtfall. Dann trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz-Gutachter, für Sie als Geschädigte ist das Gutachten im Normalfall also kostenfrei. Um die Gutachterkosten müssen Sie sich hier meist keine Gedanken machen. Wir sind seit 2006 als Kfz-Sachverständige im Einsatz und arbeiten unabhängig und herstellerneutral, allein in Ihrem Interesse.
Unsere Begutachtung im Haftpflichtfall umfasst die präzise Dokumentation des Schadens, die Rekonstruktion des Unfallhergangs und ein rechtssicheres Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Fotos und Videos sichern die Beweise. Die Aufnahme vor Ort ist meist in einer Viertel- bis halben Stunde erledigt, je nachdem, wie groß der Schaden ist. Auf Wunsch begleiten wir die komplette Schadenregulierung.
Gutachten ohne Unfallgegner
Bei einer Fahrzeugbewertung gibt es keinen Unfallgegner und damit keinen Versicherer, der die Rechnung übernimmt. Gleiches gilt für unsere Kfz-UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70. Was Ihr Gutachten in diesen Fällen kostet, nennen wir Ihnen auf Anfrage. Sie erreichen uns telefonisch unter 0172 10 36 499oder schicken Fotos vom Fahrzeug per WhatsApp.
Für die Bewertung kommen wir zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt, deutschlandweit sind wir aktiv, eine digitale Begutachtung ist ebenfalls möglich. Wir begutachten Pkw, Lkw, Motorräder, Oldtimer und Nutzfahrzeuge. Was ein Wertgutachten fürs Auto kostet, erfahren Sie auch per E-Mail an info@mycarexpert24.de oder über die Festnetznummer 07158 94 89 591.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag fürs Auto kommt aus der Kfz-Instandsetzung, also aus der Werkstatt. Er ist eine kaufmännische Vorkalkulation der versprochenen Leistungen und gibt Ihnen eine Vorstellung davon, was ein Auftrag kosten würde. Für Sie ist er dabei unverbindlich. Das macht ihn nützlich für die Preisorientierung, sein Zweck ist die Kalkulation einer Leistung.
Ein Gutachten ist etwas anderes. Wir erstellen es als unabhängige und herstellerneutrale Kfz-Sachverständige, allein im Interesse des Auftraggebers. Es enthält eine genaue Aufschlüsselung der Reparaturkosten, die Wertminderung und den Nutzungsausfall, dazu eine umfangreiche Beweissicherung aus Fotos und Videos. Rekonstruieren wir den Unfallhergang, entsteht ein rechtssicheres Dokument, auf dessen Grundlage sich der Schaden gegenüber der Versicherung regulieren lässt.
Kurzgutachten, Vollgutachten, Auszahlung
Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kurzgutachten, also eine einfache Bewertung des Schadens für die Versicherung. Größere Schäden, eine Wertminderung oder ein strittiger Fall machen dagegen ein Vollgutachten mit umfassender Beweissicherung notwendig. Welche Form Ihr Fall braucht, bestimmt also der Schaden selbst. Unabhängig davon steht Ihnen nach § 249 BGB die Auszahlung der Schadensumme offen, ohne dass Sie reparieren lassen; die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
Häufige Fragen
Im Normalfall ja. Ein unverschuldeter Unfall ist ein Haftpflichtfall, und hier trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz-Gutachter. Für Sie als Geschädigte bleibt das Gutachten damit in der Regel kostenfrei. Den Schaden melden Sie uns telefonisch oder mit Fotos per WhatsApp, auf Wunsch begleiten wir die komplette Regulierung.
Eine Fahrzeugbewertung läuft ohne Unfallgegner, es gibt also keinen Versicherer, der die Kosten übernimmt. Den Preis nennen wir Ihnen deshalb auf Anfrage, telefonisch unter 0172 10 36 499, per E-Mail an info@mycarexpert24.de oder per WhatsApp. Wir bewerten Pkw, Lkw, Motorräder, Oldtimer und Nutzfahrzeuge, vor Ort bei Ihnen oder digital.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Wir empfehlen Ihnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, denn Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu kürzen. Gutachten und rechtliche Vertretung bleiben für Sie als Geschädigte damit im Normalfall ohne eigene Kosten.
Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation aus der Kfz-Instandsetzung und für Sie unverbindlich. Er sagt Ihnen, was ein Auftrag voraussichtlich kosten würde. Ein Gutachten von uns dokumentiert den Schaden unabhängig und enthält neben den Reparaturkosten auch Wertminderung und Nutzungsausfall, dazu die Beweissicherung mit Fotos und Videos.
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